Allgemeine Geschäftsbedingungen

der  Firma   RENT  A  DJ  KG  ( Stand 2020 )

PREISE
Alle Preise werden ausschließlich in Euro (€) angegeben. Quotierungen in anderen Währungen dienen lediglich 
der Information und sind nicht bindend. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten die
 angebotenen Spielzeiten des DJ’s am Tag der Veranstaltung nicht zur Gänze in Anspruch genommen werden, ist
 dies kein Grund für eine Preisminderung.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

PFLICHTEN DES KUNDEN, STORNOREGELUNG
Die Einhaltung der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften bzw. etwaiger behördlicher Auflagen, ferner die Bezahlung sämtlicher mit der Veranstaltung zusammenhängender Gebühren und Steuern obliegt dem Veranstalter, gleichsam die Meldung bei der in Frage kommenden Verwertungsgesellschaft und die Bezahlung der, von dieser vorgeschriebenen, Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich dem DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges sowie einen Stellplatz für das Fahrzeug des DJs bereitzustellen. Die damit gegebenenfalls verbundenen Kosten sind vom Kunden zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen der Veranstaltungsdaten umgehend bekannt zu geben.

Der Kunde ist berechtigt ab der Buchung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin gegen Entrichtung einer Stornogebühr von 25% des Honorars vom Vertrag zurückzutreten. In allen anderen Fällen hat der Kunde das Honorar zu 75% zu ersetzen.

COVID 19 – Regelung: Sollte Ihre Feier aufgrund von Bestimmungen der Bundesregierung (Lockdown, behördliche Personenbegrenzung) nicht möglich sein, so ist eine kostenfreie Stornierung bzw. Verschiebung der Feier selbstverständlich auch kurzfristig möglich.

Im Falle einer Stornierung aufgrund behördlicher Auflagen erhalten Sie die von Ihnen geleistete Anzahlung retour.

BESCHWERDEN
Für den Fall einer Beschwerde oder eines Mangels muss der Vorort anwesende DJ sofort davon in Kenntnis
 gesetzt werden. Dies gilt insbesondere dafür, wenn der gebuchte DJ mit nicht von RENT A DJ zur Verfügung
 gestelltem Equipment arbeitet. Für nachträgliche festgestellte Schäden kann RENT A DJ keinerlei Haftung
 übernehmen.

DJ AUSFALL
Sollte der für die Feier vorgesehene DJ unerwartet ausfallen (z.B. durch Erkrankung), so hat die Firma RENT A DJ
 für einen gleichwertigen Ersatz ohne Mehrkosten für den Kunden zu sorgen.

HÖHERE GEWALT
RENT A DJ behält sich das Recht der Änderung oder Stornierung der Dienstleistung bzw. Vermietung von Teilen oder des 
gesamten Equipments vor, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen:
 Dürre, Flut, Feuer, Sturm, Unruhen, Aufstände, Terror, Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, Einrichtungen
 und Dienste. In diesem Fall wird RENT A DJ bemüht sein, alternative Arrangements zu treffen, oder, sollte dies
 nicht möglich sein, eventuell gezahlte Gelder zurückzuerstatten.

GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten ist das sachlich zur Handelsgerichtsbarkeit berufene Gericht für den 1. Wiener
 Gemeindebezirk zuständig.

ÜBERNAHME VON MIETGERÄTEN (kommt nur zur Geltung, wenn die Technik ohne DJ gebucht wird)

Mietgeräte werden nur gegen Vorlage eines österreichischen behördlichen Lichtbildausweises übergeben. Soweit
es sich beim Mieter um eine juristische Person handelt, ist der Übernehmer zusätzlich zur Vorlage eines
 Firmenbuchauszuges verpflichtet. Mit der Übernahme bestätigt der Mieter alle auf dem Vermietungsauftrag 
angeführten Geräte, sowie alle für die Funktion der gemieteten Geräte erforderlichen Zubehörteile, in 
einwandfreiem Zustand übernommen zu haben. Verzichtet der Mieter auf seine Kontrolle bei der 
Bestandsaufnahme, erkennt er die von der Fa. RENT A DJ durchgeführte voll an. Für nachträgliche Mängel oder
 einen Ausfall übernimmt die Fa. RENT A DJ keine Haftung.

RÜCKGABE
Die Rückgabe der Geräte hat am Tag der vereinbarten Rückstellung in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen.
Transportverpackungen und Schutzhüllen sind unbeschädigt zu retournieren. Andernfalls wird der dadurch
 entstehende Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.

HAFTUNG DES MIETERS
Der Mieter übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch die Fa. RENT A DJ bis zur Retournierung die volle 
Haftung der gemieteten Geräte. Der Mieter haftet dadurch für Schäden die über den Verbrauch hinausgehen 
(z.B. Beschädigung durch Witterung, Drittpersonen, falsche Handhabung, etc.). Bei Nichtretournieren der Geräte /
 Bestandteile oder auffälligen Beschädigungen der Geräte und Bestandteile, wird dem Mieter der
 Wiederbeschaffungs- / Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Alle Werbungen, welche sich auf den
 Geräten befinden, dürfen weder entfernt noch unlesbar gemacht werden. Die Fa. RENT A DJ weist jede Haftung
 für Schäden oder Störungen zurück, welche durch die gemieteten Geräte selbst, oder deren Ausfall verursacht
 werden. Konzessionen, Bewilligungen, etc. sind durch den Mieter auf eigene Kosten zu besorgen. Die Fa. RENT
A DJ übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anlage nicht aufgebaut oder angeschlossen werden kann, weil am
beabsichtigten Verwendungsort erforderliche Voraussetzungen fehlen.