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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bayer & Köck OEG weiters auch als RENT A DJ bezeichnet

PREISE
Alle Preise werden ausschließlich in Euro (€) angegeben. Quotierungen in anderen Währungen dienen lediglich der Information und sind nicht bindend. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Zahlungen müssen prompt nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

STORNIERUNGEN VON GEBUCHTEN VERANSTALTUNGEN
Stornierungen sind nur in Form einer schriftlichen Kündigung möglich.
Bis 4 Wochen vor Veranstaltung gibt es keine Stornogebühr.
Ab 4 Wochen vor Veranstaltung - 20 % des Offertebetrages.
Ab 2 Wochen vor Veranstaltung - 50 % des Offertebetrages.
Ab 1 Woche vor Veranstaltung - 100 % des Offertebetrages

BESCHWERDEN
Für den Fall einer Beschwerde oder eines Mangels muss der vorort anwesende DJ sofort davon in Kenntnis gesetzt werden.

HÖHERE GEWALT
Der Kunde, sowie auch RENT A DJ behalten sich das Recht der Änderung oder Stornierung von Teilen oder des gesamten Equipments bzw. der Dienstleistung vor, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen: Dürre, Flut, Feuer, Sturm, Unruhen, Aufstände, Terror, Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, Einrichtungen und Dienste. In diesem Fall wird RENT A DJ bemüht sein, alternative Arrangements zu treffen, oder, sollte dies nicht möglich sein, eventuell gezahlte Gelder rückzuerstatten.

GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten ist das sachlich zur Handelsgerichtsbarkeit berufene Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk zuständig.

ÜBERNAHME VON MIETGERÄTEN
Mietgeräte werden nur gegen Vorlage eines österreichischen behördlichen Lichtbildausweises übergeben. Soweit es sich beim Mieter um eine juristische Person handelt, ist der Übernehmer zusätzlich zur Vorlage eines Firmenbuchauszuges verpflichtet. Mit der Übernahme bestätigt der Mieter alle auf dem Vermietungsauftrag angeführten Geräte sowie alle für die Funktion der gemieteten Geräte erforderlichen Zubehörteile in einwandfreiem Zustand übernommen zu haben. Verzichtet der Mieter auf seine Kontrolle bei der Bestandsaufnahme, erkennt er die von der Fa. RENT a DJ durchgeführte voll an. Für nachträgliche Mängel oder einen Ausfall übernimmt die Fa. RENT a DJ keine Haftung.

RÜCKGABE
Die Rückgabe der Geräte hat am Tag der vereinbarten Rückstellung in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Transportverpackungen und Schutzhüllen sind unbeschädigt zu retournieren. Andernfalls wird der dadurch entstehende Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.

HAFTUNG DES MIETERS
Der Mieter übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch die Fa. RENT a DJ bis zur Retournierung die volle Haftung der gemieteten Geräte. Der Mieter haftet dadurch für Schäden die über den Verbrauch hinausgehen (z.B. Beschädigung durch Witterung, Drittpersonen, falsche Handhabung, etc.). Bei Nichtretournieren der Geräte / Bestandteile oder auffälligen Beschädigungen der Geräte und Bestandteile, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungs- / Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Meldet sich der Mieter, im Falle der Nichtretournierung nicht bei der Fa. RENT a DJ, so wird er unrechtmäßiger Besitzer der gemieteten Geräte und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Alle Werbungen, welche sich auf den Geräten befinden, dürfen weder entfernt noch unsichtbar oder unlesbar gemacht werden. Die Fa. RENT a DJ weist jede Haftung für Schäden oder Störungen zurück, welche durch die gemieteten Geräte selbst, oder deren Ausfall verursacht werden. Konzessionen, Bewilligungen, etc. sind durch den Mieter auf eigene Kosten zu besorgen. Die Fa. RENT a DJ übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anlage nicht aufgebaut oder angeschlossen werden kann, weil am beabsichtigten Verwendungsort erforderliche Voraussetzungen fehlen.